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Die Vergärung von landwirtschaftlichen Rohstoffen wie Mais- oder Grassilage in einem Fermenter mit anschließender Verbrennung des entstandenen Gases in einem Motor nennt man Biogas. Die dabei entstandene Wärme wird mit einer Wärmeleitung zur Heizung von Wohnhäusern, Schulen oder z. B. einem Schwimmbad genutzt. So wird sowohl der erzeugte Strom in das Netz eingespeist als auch die entstandene Wärme sinnvoll genutzt. Gerade für größere landwirtschaftliche Betriebe im Landkreis kann dies ein zusätzliches Einkommen darstellen. Der Gesetzgeber garantiert für einen Zeitraum von 20 Jahren feste Vergütungen für die Strommenge, die ins Netz eingespeist wird. Außerdem gibt es zusätzliche Vergütungen bei einem Gülleanteil von über 30%, sowie bei der Wärmenutzung vor Ort.
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Einspeisevergütungen im Überblick:
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EEG 2009
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bis 150 KW
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bis 500 KW
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bis 5 MW
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Grundvergütung
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11,67
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9,18
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8,25
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Luftreinhaltebonus
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1,00
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1,00
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0,00
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Nawaro Bonus
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7,00
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7,00
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4,00
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Güllebonus
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4,00
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1,00
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0,00
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Landschaftspflegebonus
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2,00
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2,00
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0,00
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KWK-Bonus
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3,00
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3,00
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3,00
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cent/Kwh
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cent/Kwh
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cent/Kwh
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Bei der Basisvergütung garantiert der Gesetzgeber die Vergütung für 20 Jahre. Ab dem 1.1.2010 reduziert sich die Grundvergütung und die Bonuszahlungen jeweils um 1,5% für jedes spätere Jahr der Inbetriebnahme. Die Voraussetzungen zur Zahlung des KWK-Bonus in Höhe von 3ct/Kwh ist an den Nachweis der Wärmenutzung gebunden. Die entstehende Wärme muss so genutzt werden können, dass fossile Energieträger hierdurch ersetzt werden.
Derzeit befinden sich 4 Biogasanlagen im Landkreis im Betrieb. Die Leistung beträgt insgesamt etwa 1320 Kw. Über die Erweiterung der einen oder anderen Anlage wird zur Zeit nachgedacht, bzw. ist bereits in der Vorbereitung. Zwei Anlagen befinden sich konkret in der Vorbereitungs-, bzw. Planungsphase, eine davon ist größer dimensioniert und zur Einspeisung von aufbereitetem Biogas in das Erdgasnetz ausgelegt.

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