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Energiepass

"Energieschleuder“ oder besonders „sparsames Haus“?

EnergieausweisZuverlässige Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes waren bisher vor der ersten Heizkostenabrechnung selten zu bekommen. Der Energieausweis für Gebäude soll jetzt für mehr Transparenz im Immobilienmarkt sorgen.
Je höher die Energiepreise steigen, desto mehr lohnt es sich für Miet- und Kaufinteressenten auf die Energieeffizienz eines Gebäudes zu achten und diesen Aspekt in ihre Entscheidung für eine Immobilie einzubeziehen. Der Energieausweis zeigt, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist und hilft den zukünftigen Energieverbrauch abzuschätzen. Mieter und Käufer sollten nach dem Energieausweis fragen und verschiedene Gebäude mit Hilfe des Energieeffizienzlabels im Energieausweis miteinander vergleichen.

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine wichtige Orientierungshilfe. Er weist übersichtlich die energetischen Mängel des Hauses aus und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahmen die Energiebilanz verbessert werden kann.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten. Der ausführliche Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dafür nimmt der Energieausweisaussteller den energetischen Zustand von Dach, Wänden, Fenstern und Heizung genau unter die Lupe. Ob jemand viel heizt oder wenig, spielt für die Bewertung des Gebäudes im Energieausweis keine Rolle.

Grundlage für den einfachen Verbrauchsausweis sind dagegen die Heizkostenabrechnungen der Bewohner aus den vergangenen drei Jahren. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist deshalb auch vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Beide Energieausweisvarianten enthalten Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen, mit denen man den Energieverbrauch im Gebäude senken kann.
Die Qualität muss stimmen.

Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, Eigentümer sollten auf die Qualität des angebotenen Energieausweises und der Beratungsleistung des Ausstellers achten. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) empfiehlt, auch beim Verbrauchsausweis eine Vor-Ort-Begehung durchführen zu lassen. So kann der Aussteller die Plausibilität der vorliegenden Verbrauchsdaten besser überprüfen und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermitteln.

Wer sein Gebäude vermietet, verkauft oder verpachtet, muss seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Für Wohngebäude bis einschließlich Baujahr 1965 ist der Energieausweis ab diesem Zeitpunkt Pflicht, für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarfs- oder einem Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie ab dem 1. Oktober 2008 bei energetisch unsanierten Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde.

Download: Flyer Energieausweis

 

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