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Für Feuerungsanlagen im automatischen Betrieb eignen sich Holzhackschnitzel.
Diese gibt es als Ware aus so genannten Resthölzern hergestellt, also recyceltem Holz, welches nicht mit Schadstoffen belastet ist, als Abfallholz aus der Sägeindustrie, ebenfalls schadstofffrei oder aus Waldhölzern hergestellt, wobei hierzu hauptsächlich Sortiment verwendet werden, für die eine stoffliche Verwertung nicht in Frage kommt. (Krumme Stämme und Äste; Holz mit Fäulnisbildung).
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das Straßenbegleitgrün zu nutzen, welches zumeist von den Ämtern für Straßen- und Verkehrswesen oder den Kommunen bisher entsorgt werden musste und keiner sinnvollen Nutzung zugeführt werden konnte.
Für Hackschnitzel gibt es noch keine deutsche Größennormierung. Als Richtwert dient zurzeit noch die ÖNORM-M7133. Diese unterscheidet drei Fragmentgößen:
G30 Querschnitt 3 cm² Länge 8,5 cm
G50 5 12 cm
G100 10 25 cm
Ferner werden Hackschnitzel noch nach ihrem Wassergehaltanteil gehandelt. Ein "W" mit einer Zahlenangabe, welche den Wassergehalt der Hackschnitzel benennt in %-Gehalt.
Für die Herstellung von Holzhackschnitzeln eignet sich im Prinzip jede Holzart. Als Bezugs- bzw. Handelsmengeneinheit werden verschiedene Methoden angewandt.
Nach Volumen und Wassergehalt:
- Schüttraummeter (srm) entspricht 0,4 fm unter Angabe der Wassergehalts (W x)
- Nach Gewicht (t) und Wassergehalt (W x)
- Nach Heizwert in Kwh, welcher durch einen Wärmemengenzähler im Heizungsprozess festgestellt wird.
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